Das OVG des Saarlandes hat am 26.01.2009 die am 09.04.2008 durch das saarländische Verwaltungsgericht ausgesprochene Aufhebung der Baugenehmigung für das im St.Ingberter Ortsteil Rohrbach
gelegene Palmöl-BHKW bestätigt und damit einen fast 3-jährigen Rechtsstreit zugunsten der betroffenen Bürger beendet. (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.01.2009, 2 A 231/08)
Nach Aufassung des Gerichtes verstößt der Betrieb des Palmölkraftwerkes gegen das Gebot der Rücksichtnahme, das dem Schutz der Nachbarn dient, denn von der Anlage gingen, wie von
zahlreichen Anwohnern über Monate hinweg den zuständigen Behörden gemeldet, unzumutbare Geruchs-und Lärmbelästigungen aus.
Die nunmehr endgültige Entscheidung stellt das erste rechtskräftige Urteil gegen ein Palmölkraftwerk in der Bundesrepublik dar und setzt ein deutliches Zeichen, indem sie die Rechte von Nachbarn
in Wohngebieten deutlich stärkt und darüber hinaus Bürgerinnen und Bürger ermutigt, fragwürdige Behördenentscheidungen nicht widerspruchslos hinzunehmen.
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